Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

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Verkehrsunfall Dortmund

 

Verkehrsunfall-Regulierung über den Rechtsanwalt – Fachanwalt Axmann Dortmund

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben sie grundsätzlich das Recht einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes sind von dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer zu tragen. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Von Versicherern und Gerichten ist anerkannt, dass die Regulierung eines Verkehrsunfalles mit mannigfaltigen Problemen einhergeht. Daher ist die Unfallregulierung am besten von Anfang an an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Herr Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ist seit Jahren mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht tätig. Er ist auch gerne bereit, sich mit seiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht für die Regulierung "Ihres Verkehrsunfalles" einzusetzen. Sollte sich aus einem Verkehrsunfall ein strafrechtliches Verfahren ergeben, kann er Sie als Fachanwalt für Strafrecht effektiv verteidigen.

Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, wird schnell merken, dass er an vielen Ecken gleichzeitig gefordert wird. Das eigene Fahrzeug ist beschädigt. Man ist in seiner bisher als selbstverständlich wahrgenommenen Mobilität eingeschränkt. Dies allein ist schon unangenehm genug und führt zu erheblichen Mehrbelastungen. Darüber hinaus soll man auch noch zugleich alle mit einer Unfallregulierung einhergehenden Schritte "ganz nebenbei" regeln.

Spätestens ab diesem Punkt sollten Sie einen im Verkehrsrecht und mit der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall werden sämtliche zur Schadensregulierung erforderlichen Vorgänge in meiner Kanzlei souverän gehandhabt. Die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund übernimmt für Sie gerne sämtliche, für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall erforderlichen rechtlichen Schritte. Mit der Beauftragung von Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund können Sie sich auf ein erfahrenes Team zur Regulierung Ihres Verkehrsunfalls an Ihrer Seite verlassen.

Rechtsanwalt Dortmund - Der Umgang mit den Versicherungen (Kasko, Haftpflicht)

Bei einem Verkehrsunfall ist es grundsätzlich zu empfehlen, die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund zu überlassen.

Das Interesse der gegnerischen Versicherung liegt auf der Hand: Den zu regulierenden Unfallschaden möglichst gering zu halten. Dies kann jedoch nicht das Interesse des Geschädigten eines Verkehrsunfalls sein. Das Interesse des Geschädigten liegt ebenfalls klar auf der Hand: Den ihm entstandenen Unfallschaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Diese Interessen lassen sich so nicht miteinander vereinbaren. Auch scheint es, dass hier das "Kräfteverhältnis" nicht ganz ausgewogen ist.

Verkehrsunfälle – Für Versicherungen meist ein tägliches Geschäft

Handelt es sich für die Versicherungen um ein alltägliches "Massengeschäft", so ist für den Geschädigten der Verkehrsunfall meist ein einmaliges und oftmals auch sehr belastendes Ereignis. Während die Versicherungen eigene Rechtsabteilungen unterhalten, ist der Geschädigte mit den Fragen um die Regulierung eines Verkehrsunfalls oftmals überfordert. Um bei diesem doch eher ungleichen Kräfteverhältnis eine sachgerechte Interessenwahrung des Geschädigten zu gewährleisten, hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalles grundsätzlich Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Es versteht sich von selbst, am besten einen im Verkehrsrecht und in der Unfallregulierung erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zu beauftragen. Dieser Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall erstreckt sich auch auf den Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles wenden Sie sich an Rechtsanwalt Axmann. Sie erhalten einen im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung erfahrenen Ansprechpartner, der sich für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche stark macht.

Es hat sich bei Versicherern mittlerweile eingebürgert, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der gegnerischen Versicherung ein Anschreiben erhält. In diesen wird er auf Nutzungsausfallentschädigungen, Mietwagennutzung, die Aufklärung über seine Rechte etc. hingewiesen. Das klingt nach einem guten Service. Nach dem bereits oben Gesagten ist jedoch zweifelhaft, ob die Versicherer hier nicht primär eigene Interessen verfolgen. Wer sich hierauf einlässt, läuft schnell Gefahr, nicht mehr Herr seiner eigenen Interessen zu sein.

Die Geschädigten des Verkehrsunfalls sollen oftmals dazu bewegt werden, auf die Einschaltung eines Anwalts zu verzichten. Dies spart der Versicherung auf jeden Fall die Anwaltskosten, die diese auch zu tragen hat. Ob eine Unfallregulierung ohne einen im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung erfahrenen Anwalt auch den tatsächlichen Interessen des Geschädigten entspricht, soll hier nicht weiter kommentiert werden.

Es muss daher nochmals der Rat wiederholt werden: Bei einem Verkehrsunfall einen erfahrenen Rechtsanwalt, wie Herrn Axmann aus Dortmund mit der Kommunikation gegenüber der gegnerischen Versicherung beauftragen. Nur so sind eine sachgerechte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Unfallregulierung möglich.

Nach dem Verkehrsunfall – Ersatzfähige Sachschäden

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Zuerst ist hier natürlich der Ersatz der Anwaltskosten zu nennen, die dadurch entstehen, dass der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall beauftragt.

Dies hat seinen guten Grund: Es ist allgemein anerkannt, dass die Regulierung eines Verkehrsunfalles rechtlich sehr kompliziert ist und sich aus einer Vielzahl einzelner Schadensersatzpositionen zusammensetzt, die vielen meist nicht bekannt sind. Allein schon aus diesem Grund sollten Sie als Geschädigter einen im Verkehrsrecht und mit der Unfallregulierung erfahrenen Anwalt, wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund beauftragen.

Bei den Einzelpositionen des Gesamtschadens ist immer an materielle Schäden immaterielle Schäden zu denken. Materielle Schäden sind zunächst die Schäden an Fahrzeug, Gepäck, (Schutz-)Kleidung und ähnlichem. Aber auch Nutzungsausfall und Gutachterkosten gehören hierzu.

Wesentliche immaterielle Schäden eines Verkehrsunfalls sind das zu zahlende Schmerzensgeld, Verdienstausfall aber auch der Haushaltsführungsschaden.

Oftmals fangen die Probleme schon bei dem Fahrzeugschaden an: Ist hier auf Totalschadenbasis oder aufgrund der Reparaturkosten abzurechnen? Bereits hier sind in der Rechtsprechung sehr differenzierte Abgrenzungen entwickelt worden, so dass sich selbst bei vermeintlich einfachen Unfallschäden die Beauftragung eines im Verkehrsunfallrecht erfahrenen Rechtsanwalts, wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund anbietet.

Um Ihren Schaden voll und ganz ersetzt zu bekommen, sollte die Schadensregulierung ausschließlich einem im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung erfahren Anwalt, wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund zu übergeben werden.

Warum sollte bei einem Verkehrsunfall ein Anwalt hinzugezogen werden?

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei jedem Verkehrsunfall, einen Anwalt zu beauftragen. Auch dann, wenn die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist, sollten Sie einen Anwalt – wie Herrn Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund – mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall beauftragen.

Wenn Sie diese Aufgabe einem Rechtsanwalt – wie Herrn Dieter Axmann aus Dortmund – überlassen, ergeben sich zwei Vorteile für Sie:

  1. Ihnen wird diese zeitraubende Arbeit abgenommen
  2. Das Ergebnis der Schadensregulierung des Verkehrsunfalls ist weitaus besser und schneller erreicht, als wenn Sie sich als Privatperson selbst mit der Schadensregulierung ihres Verkehrsunfalles befassen.

Die hierbei entstehenden Rechtsanwaltskosten der Schadensregulierung sind Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls zu ersetzen.

Haftungsfrage unklar? Mitverschuldung? → Sofort zum Rechtsanwalt!

Spätestens jedoch wenn die Haftungsfrage, sprich: Unfallverursachung, unklar sein sollte, oder es um eine mögliche Mitverschuldung geht, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. In diesen Fällen geht es meistens um die Frage der Haftungsquote. Dies heißt, wie groß der Anteil des Unfallschadens ist, der Ihnen von der gegnerischen Versicherung schließlich tatsächlich ersetzt wird. Als Rechtsanwalt und im Verkehrsrecht und mit der Unfallregulierung von Schadensersatzansprüchen erfahrener Anwalt werde ich für Sie als meinen Mandanten die bestmögliche Regulierungsquote erstreiten. Auch wenn Sie hinterher womöglich einen Teil der Anwaltskosten selber tragen müssen, ist dies in der Regel weitaus günstiger als die finanziellen Nachteile, die Ihnen entstehen, wenn Sie von der Versicherung vorgeschlagene Schadensregulierungen akzeptieren.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

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