Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Zum Sachverhalt:
Die Anzeigenerstatterin hält morgens früh in einem Industriegebiet einen vorbeifahrenden Pkw an. Gegenüber dem Fahrer gibt sie an, sie wäre gerade vergewaltigt worden. Dieser ruft die Polizei. Die Anzeigenerstatterin wiederholt die Vorwürfe. Nach intensiver Recherche über Video-Überwachungskameras in der entsprechenden Gegend wird der Mandant aufgrund von Nummernschild- und Personenaufzeichnungen beschuldigt.
Der Mandant hat sich an mich gewandt. Nach Besprechung der Angelegenheit und Akten-Einsichtnahme wurde für den Mandanten eine Erklärung zur Akte gereicht. Die dem Mandanten völlig fremde Anzeigenerstatterin bat den Mandanten, sie morgens nach einem Diskobesuch nach Hause zu bringen. Der Mandant willigte ein, sie zu fahren. Auf dem Weg wollte die Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr mit dem Mandanten. Im Anschluss an den Geschlechtsverkehr weigerte sich Anzeigenerstatterin, weiter mitzufahren.
Dies hat sich als wahr herausgestellt. Aufgrund dieser Einlassung hat die Staatsanwaltschaft Bochum Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidigung Dortmund