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Einstellung des Verfahrens

Bei Vorwurf der sexueller Belästigung

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Belästigung. Verteidigung im Sexualstrafrecht ist ein besonderer Schwerpunkt der Strafverteidigung von Rechtsanwalt Axmann. Im Termin vor dem Amtsgericht Dortmund erreichte Strafverteidiger, Rechtsanwalt Axmann, dass das Gericht das Verfahren wegen sexueller Belästigung einstellte. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Rechtsanwalt Axmann vertrat den Mandanten gegen einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung. Die Staatsanwaltschaft Dortmund warf dem Mandanten sexuelle Belästigung vor. Nachdem gegen den deswegen ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt worden war, kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund. Aufgrund von Rechtsanwalt Axmann aufgezeigten erheblichen Widersprüchen in der Aussage der mutmaßlichen Geschädigten, konnte in der Hauptverhandlung erreicht werden, dass das Amtsgericht Dortmund der Anregung der Verteidigung folgte und das Verfahren gemäß § 153 StPO einstellte.

 

Dieter Axmann
Strafverteidiger Dortmund

 

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