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Freispruch bei:

Anklage wegen Menschenhandel

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Hamm des Menschenhandels angeschuldigt und angeklagt.

Hintergrund der Anklage war, dass er eine Bekannte aus Südamerika im Rahmen eines Besucher-Touristenvisums für drei Monate zu sich nach Hause eingeladen hatte. Diese Bekannte nutzte nach Ablauf des Visums die Gelegenheit, sich an die Polizei zu wenden und den Mandanten zu beschuldigen, ihre Zwangslage und Hilflosigkeit in Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einem fremden Land ausgenutzt zu haben, um sie zu verschiedenen Tätigkeiten und Arbeiten zu zwingen. Sie wäre unter dem Versprechen einer bezahlten Arbeit und Heirat nach Deutschland gelockt worden. Die Anzeigenerstatterin wurde von dem Unterzeichner in der Hauptverhandlung entsprechend nachdrücklich befragt. Es konnte sauber herausgestellt werden, dass nicht sie, sondern der Mandant hier Opfer falscher Versprechungen geworden war. Sie hatte die Gutgläubigkeit des Mandanten im Hinblick auf die von der Zeugin vorgespielte Liebe ausgenutzt, um sich nach Deutschland einladen zu lassen.

Die gegen den Mandanten erhobenen Anschuldigungen basierten ausschließlich auf dem Motiv der Zeugin, sich Asylstatus zu verschaffen und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu verlängern.

Der Mandant wurde freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund

 

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