Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund vor dem Amtsgericht Dortmund wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt.
Problematisch an diesem Fall war, dass der Mandant bereits unter mehrfacher Bewährung – und auch einschlägig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – stand.
Ziel der Verteidigung in der Hauptverhandlung war es, nochmals eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Der Mandant wollte die Tatvorwürfe grundsätzlich nicht bestreiten. Das Ziel, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erreichen, erwies sich auch aufgrund der einschlägigen Vorstrafen wegen Verstoß gegen das BtMG, naturgemäß als nicht einfach. Eine Einlassung des Mandanten war mit ihm zuvor besprochen worden. Aufgrund dieser Einlassung konnte dem Gericht deutlich und zweifelsfrei kommuniziert werden, dass es sich hier um eine letztmalige und einmalige Verfehlung innerhalb der Bewährungszeit handelt, der Mandant durchaus seine Lektionen aus seinem Vorleben gelernt hat und alles tut, um nie wieder straffällig zu werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte mit ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.
Das Gericht urteilte, wie von der Verteidigung beantragt, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Die Berufung ist mittlerweile zurückgenommen.
Dieter Axmann
Fachanwalt Strafrecht Dortmund