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Freispruch bei:

Anklage wegen Unterschlagung

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund der Unterschlagung angeklagt. Es ging hier insgesamt um einen Betrag von über 300.000,00 €. Sein ehemaliger Arbeitgeber, eine große Spielhallen-GmbH vertrat die Auffassung, er hätte in verantwortlicher Position, in verschiedenen Spielhallen die Geldspielautomaten manipuliert und Beträge entnommen.

Der Mandant wandte sich an RA Axmann. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte ich durch entsprechende Befragung der sachverständigen Zeugen herausstellen, dass die Schadensberechnungen so insgesamt nichtzutreffend waren und dass diese Zeugen, die seinerzeit den Schaden berechnet hatten, keine zutreffenden Auskünfte über das Kassen- und Registrierungssystem des ehemaligen Arbeitgebers des Mandanten geben konnten. Selbstverständlich waren diese Zeugen nach wie vor von ihren Berechnungen überzeugt. Dies hinderte jedoch das Gericht nicht, daran zu erkennen, dass diese Angaben reine Überzeugung dieser sachverständigen Zeugen waren und nicht auf belastbaren Zahlen, Ergebnissen und Recherchen oder Berechnungsmethoden beruhten.

Der Mandant wurde freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidiger Dortmund

 

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